Sehr geehrte Angler,
wir als Verein und Pächter der Wilmersdorfer Seenkette möchten darauf hinweisen, dass das Angeln an
den Seen Hubertussee, Herthasee, Koenigssee, Dianasee, Halensee und Hundekehlesee
ausschliesslich mit gültigen Fischereischein und gültiger Angelkarte erlaubt ist.
In den letzten Jahren kam es leider wiederholt vor,
dass an den Seen Angler ohne gültige Papiere angetroffen wurden.
Ein Verstoß kommt in jedem Fall durch unsere Fischereiaufseher, die regelmäßig kontrollieren, zur Anzeige.
Das Angeln ohne gültige Papiere ist Fischwilderei und eine Straftat, es drohen hohe Geldstrafen.
Der letzte Schwarzangler musste 1.200,00 € Strafe zahlen.
Das Angeln ist nur an den vom Grünflächenamt ausgewiesenen Angelstellen gestattet.
Sollten Angler beim angeln außerhalb der ausgewiesenen Angelstellen von Fischerreiaufsehern erwischt werden, kann dies zum Entzug der Angelkarte führen!
Jahreskarten - gültig für alle 6 Seen - können zum Preis von 75,00 €
über folgende Berliner Angelgeschäfte bezogen werden:
Fishermans Partner
Marienfelder Allee 151
12279 Berlin
Telefon: (030) 70783733
http://www.fishermans-partner.de/
Angelhaus Koss
Tegeler Str. 36-37
13353 Berlin
Telefon: (030) 4542135
Fischers Fritze
Quedlinburger Str. 44
10589 Berlin
Telefon: (030) 34098610
Die Angelkarte hat nur Gültigkeit in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein !!!
Es gelten die in Berlin gesetzlich gültigen Mindestmaße.
Darüber hinaus gelten zusätzlich folgende Mindestmaße:
Hecht - Entnahmefenster 50 bis 75 cm
Barsch - Entnahmefenster 20 bis 35 cm
Zander - Entnahmefenster 50 bis 70 cm
Karpfen - ab 38 cm
Schleie - ab 30 cm
Wels - ab 75 cm
Dazu kommt das der Barsch an unseren Gewässern eine Schonzeit vom 01.01 bis zum 30.04 hat.
Von den Fischarten Hecht, Zander, Karpfen und Schleie dürfen täglich insgesamt 2 maßige Fische den Gewässern entnommen werden.
Folgende Geräte müssen beim Fischfang bereitliegen:
Unterfangkescher, ein Schlagholz zum Betäuben der Fische, ein Bandmaß und ein Messer.
Bleie, Plötzen und Güstern dürfen nicht zurückgesetzt werden und sind in geeigneter Weise zu verwerten.
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Berlin mit der Sportfischerprüfung.
Dieser Lehrgang besteht aus 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.
Die Fischereischeinlehrgänge werden in Berlin vom VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg und vom DAV Landesverband Berlin durchgeführt.
Nach bestandenem Lehrgang erhält man seinen Fischereischein im Fischereiamt in Berlin gegen eine Verwaltungsgebühr.
Weitere Informationen darüber stellt der DAFV Deutscher Angelfischverband e.V. bereit.